Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen der mitenant AG
§ 1 Allgemeine Regelungen
(1) Die Firma mitenant AG, Haldenstrasse 1, 6340 Baar ZG, Schweiz, (nachfolgend „mitenant“) bietet Unternehmern, also jeder natürlichen oder juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (nachfolgend „Nutzer“) eine Business-to-Business Vermittlung von gewerblichen Mietobjekten, insbesondere von Büroräumen, Büroplätzen und Mietarbeitsplätzen an. Darüber hinaus soll, sofern möglich, eine Vermittlung von Gelegenheiten zur gemeinsamen Geschäftsentwicklung zwischen den Nutzern, bspw. die Durchführung gemeinsamer Projekte, ermöglicht werden.
(2) Sämtliche Angebote von mitenant erfolgen aufgrund den Vorgaben dieser Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB“). Dies gilt für die direkte Vermittlung von Mietobjekten, sowie für online Angebote über die Internet-Plattform (nachfolgend: „Plattform“)
(3) Diese AGB enthalten abschließend die zwischen mitenant und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die von mitenant im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von mitenant schriftlich bestätigt werden.
(4) Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer, der auf dieser Grundlage einen Vertrag mit mitenant geschlossen hat, von mitenant schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht
und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.
(5) Die Angebote und Leistungen von mitenant können Nutzer hierbei als Vermieter/Untervermieter und/oder als Mieter/Untermieter in Anspruch nehmen.
§ 2 Leistungen von mitenant
(1) mitenant ermöglicht dem Nutzer als Vermieter/Untervermieter, Büroplätze und Büroräume zur Miete bzw. Untermiete anzubieten. Er kann hierfür die Plattform nutzen. Daneben besteht die Möglichkeit, mitenant direkt, also ohne Registrierung oder Anmeldung auf der Plattform, für die Vermittlung seines Mietobjekts zu beauftragen
(nachfolgend „Direktvermittlung“).
(2) Für den Fall, dass der Nutzer selber ein gewerbliches Mietobjekt für sein Business sucht, kann er mitenant zur Suche eines passenden Mietobjekts direkt zu beauftragen und/oder die Plattform zu nutzen.
(3) Ziel der Vermittlung von Mietobjekten ist, möglichst Nutzer zusammenzuführen, die verwandte und/oder kompatible Geschäftszwecke verfolgen. Es soll letztlich die Gelegenheit zu einer gemeinsamen Geschäftsentwicklung zwischen den Nutzern ermöglicht werden. mitenant nennt dies eine „Business WG.
(4) Die Leistungen von mitenant bestehen u.?a. in:
a. Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten der Plattform nach Zulassung des Nutzers gem. § 3 (1);
b. Ermöglichung von Verhandlungen und Vertragsabschlüssen durch mitenant, auch über bzw. auf der Plattform durch von Nutzern eingestellten Mietangeboten gem. § 5;
c. Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Nutzern bzw. Vertragsparteien;
d. Bereitstellung von unverbindlichen Mustertexten im Sinne von Formulierungsvorschlägen;
e. Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Nutzer nach gesonderter Vereinbarung mit mitenant
f. Neue Information über Mietobjekte
§ 3 Inanspruchnahme der Angebote und Leistungen von mitenant
(1) Zulassung und Zugang zur Plattform
a. Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist die Zulassung durch mitenant. Die Plattform steht ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB zur Verfügung. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung besteht nicht. Erfolgt die Zulassung direkt über die Plattform, so hat der Nutzer im Zulassungsantrag seine Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und einen Ansprechpartner zu benennen sowie anzugeben, ob er die Plattform für das Vermieten oder Anmieten gewerblich genutzter Büroplätzen nutzen möchte. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung per Email.
b. Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gegenüber mitenant und anderen Nutzern gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, mitenant alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.
c. mitenant ist berechtigt, einem Nutzer die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zur Plattform und seinen Services zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Nutzer kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.
d. Sämtliche Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer mitenant hierüber unverzüglich informieren. Sobald mitenant von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird mitenant den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. mitenant behält sich im Übrigen das Recht vor, Login und Passwort eines Nutzers zu ändern; in einem solchen Fall wird der jeweilige Nutzer hierüber unverzüglich informiert.
(2) Direktvermittlung
Möchte der Nutzer mitenant direkt zur Vermittlung beauftragen, so kann dies durch telefonische oder schriftliche Anfrage per E-Mail, Fax oder Brief gegenüber mitenant geschehen. Sofern mitenant die Anfrage des Nutzers bearbeiten kann, erhält dieser als Bestätigung ein Auftragsangebot in Textform. Dieses kann der Nutzer durch schriftliche Erklärung gegenüber mitenant innerhalb der im Angebot angegebenen Frist annehmen.
§ 4 Kosten
(1) Die Nutzung der Plattform ist grundsätzlich kostenfrei.
(2) Für den Fall eines erfolgreichen Vertragsabschlusses eines Mietvertrags/ Untermietvertrags der durch mitenant und/ oder über die Plattform vermittelt wurde, wird eine Vermittlungsprovision entsprechend des gewählten Leistungspakets fällig: mitenant Premium: 15% monatlich (d.h. 15% der Bruttomonatsmiete, monatlich gezahlt solange das Mietverhältnis besteht) – mitenant Service: 12% monatlich (d.h. 12% der Bruttomonatsmiete monatlich gezahlt solange das Mietverhältnis besteht) oder Einmalzahlung einer Bruttomonatsmiete. Die Provision wird bei Vertragsabschluss zwischen zwei Nutzern fällig. Zur Zahlung an mitenant verpflichtet, ist der Nutzer als Vermieter/Untervermieter (siehe § 2 (1) diesen AGBs). Die Vermittlungsprovision wird pro Mietobjekt fällig, das von mitenant vermittelt wurde, unabhängig davon, ob dies über die Plattform oder durch eine direkte Vermittlung erfolgte.
(3) Die vorstehende Kostenregelung (§ 4 (2) dieser AGB) gilt auch, sofern nicht individualvertraglich etwas anderes vereinbart wurde, auch für den Fall einer Direktvermittlung im Sinne von §3 (2) dieser AGB.
(4) Die anfallenden Vergütungen werden – sofern nicht anders vereinbart – unmittelbar nach Rechnungsstellung zzgl. Mehrwertsteuer, zum jeweils geltenden Steuersatz fällig. Mit der Speicherung der Abrechnungsdaten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist der Nutzer einverstanden.
(5) mitenant behält sich das Recht vor, stichprobenartig zu prüfen, ob ein auf der Plattform eingestelltes Mietobjekt ohne Rückmeldung vermietet wurde. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Nutzer als Vermieter/Untervermieter ohne Mitteilung an mitenant ein Mietobjekt vermietet hat, so ist der Nutzer als Vermieter/Untervermieter zur Zahlung der jeweiligen Provision verpflichtet.
§ 5 Abschluss von Verträgen durch Vermittlung
(1) Der Nutzer als Vermieter/Untervermieter hat die Möglichkeit, Mietobjekte über die Plattform zur Vermietung anzubieten. Solche Angebote beinhalten kein rechtlich verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB, sondern stellen nur eine Aufforderung zu Abgabe von Angeboten („invitatio ad offerendum“) dar.
(2) Die Abwicklung geschlossener Mietverträge, die durch mitenant vermittelt wurden (direkt sowie über die Plattform) ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Nutzer. mitenant übernimmt für zwischen zwei Nutzern in Zusammenhang mit dem Angebot der Plattform geschlossenen Verträge weder eine Garantie für die Erfüllung zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der angebotenen Mietobjekte. mitenant trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verträge zu sorgen.
(3) Alle unter der Verwendung der jeweiligen Logins eines Nutzers abgegebenen Willenserklärungen wirken für und gegen diesen Nutzer, es sei denn, dass dem
Erklärungsempfänger die mangelnde Vertretungsberechtigung des Erklärenden bekannt ist.
(4) mitenant schließt mit Nutzern selbst keine Verträge über Mietobjekte ab. Die Tätigkeit von mitenant beschränkt sich ausschließlich auf die Vermittlung der Mietobjekte.
(5) mitenant behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.
(6) mitenant kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer übernehmen. Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren.
§ 6 Pflichten der Nutzer
(1) Das Einstellen von Mietobjekten darf nicht erfolgen, wenn die Angaben so unvollständig sind, dass sich der Mietgegenstand nicht bestimmen lässt. Mindestens hat der Nutzer neben der jeweiligen Adresse, den Netto- Mietpreis des jeweiligen Mietobjekts zuzüglich sämtlicher weiterer Nebenkosten zu benennen.
(2) Jeder Nutzer, der ein Mietobjekt über die Plattform anbietet, hat selber dafür Sorge zu tragen, dass er zur Vermietung rechtlich berechtigt ist.
(3) Daten zu Mietobjekten sind wahrheitsgemäß durch den Nutzer anzugeben.
(4) Der Nutzer als Vermieter/Untervermieter erteilt mitenant mit der Bereitstellung der Informationen zu Mietobjekten die Erlaubnis, von ihm angebotene Mietobjekte in allen Medien – persönlich, elektronisch oder offline – zu bewerben und dazu sämtliche von ihm übermittelten Inhalte zu nutzen.
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, mitenant vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich, jedoch spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss zu informieren und mitenant auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, so behält sich mitenant die Geltendmachung etwaigen Schadensersatzes ausdrücklich vor und zwar unabhängig von der Regelung gemäß § 4 (4) dieser Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen.
(6) Sofern der Nutzer Bilder auf sein Profil über die Plattform herleitet oder an mitenant zur weiteren Verwendung im Zusammenhang mit einem Mietobjekt überlässt, hat er dafür zu sorgen, dass er hierfür die Berechtigung im Sinne des Urheberrechts hat.
(7) Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte (z.B. durch Links oder Frames) auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.
(8) mitenant behält sich vor, fremde Inhalte ganz oder teilweise zu sperren, insbesondere, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.
(9) Der Nutzer wird mitenant von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen mitenant wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von mitenant einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
(10) Der Nutzer ist verpflichtet, die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern; in seinem Bereich eintretende technische Änderungen mitenant umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit der Plattform zu beeinträchtigen; bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf den Marktplatz mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist.
(11) Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Marktplatzes gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten
zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über die Plattform übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind. Der Nutzer verpflichtet sich, mitenant alle Schäden zu ersetzen, die aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus mitenant von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen mitenant geltend machen.
§ 7 Haftung des Plattformbetreibers
(1) mitenant haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen mitenant bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
(2) Hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit der übermittelten Daten eines Mietobjekts auf der Plattform haftet allein der Nutzer als Vermieter/Untermieter. mitenant trifft insofern keine Prüfpflicht.
(3) mitenant schuldet keine durchgängige Verfügbarkeit der Plattform, so können Wartungsarbeiten, Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Plattform sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
(4) Für von mitenant nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt mitenant keine Haftung.
(5) Für den Verlust von Daten haftet mitenant nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.
(6) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von mitenant auf der Plattform erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden sind.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von mitenant.
(8) Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet mitenant weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet mitenant nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.
(9) mitenant macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen.
§ 8 Datensicherheit
Die Server von mitenant sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg abgehört werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über Email, die das System verlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung des Marktplatzes übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung (LINK auf die Datenschutzerklärung).
§ 9 Abtretung und Aufrechnung
(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit mitenant auf Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Zur Aufrechnung gegenüber mitenant ist der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
§ 10 Vertragsdauer
(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung bzw. Angebotsannahme durch mitenant gem. § 3.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für mitenant insbesondere:
a. der Verstoß eines Nutzers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;
b. die deliktische Handlung eines Nutzers oder der Versuch einer solchen, z.B. Betrug;
c. der Verzug des Nutzers mit der Zahlungspflicht gemäß der vom Nutzer zu leistenden Zahlung um mehr als sechs Wochen.
d. andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von mitenant liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.
(4) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per Fax oder Email wahren die Schriftform.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Frankfurt am Main. mitenant ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Stand: 26.10.2015